Der Mut
das Schweigen über die erlebte sexualisierte Gewalt in der WfbM zu brechen
Zu Beginn von Janinas Reha-Maßnahme kam es zu schweren sexuellen Übergriffen.
Das geschah durch einen Mitarbeiter der Rheinwerkstatt.
Rheinwerkstatt heißt die WfbM, in der wir waren.
WfbM steht für Werkstatt für behinderte Menschen.
Eine WfbM soll Menschen mit Behinderungen unterstützen.
Sie soll Teilhabe am Arbeitsleben ermöglichen.
Das bedeutet:
Menschen sollen nicht nur beschäftigt werden.
Sie sollen auch Förderung, Schutz und Begleitung bekommen.
Der beschuldigte Mitarbeiter arbeitete damals im Begleitenden Dienst.
Begleitender Dienst:
Mitarbeitende in einer WfbM, die Beschäftigte beraten, unterstützen und begleiten sollen.
Später wurde dieser Mitarbeiter pädagogischer Werkstattleiter der Einrichtung.
Pädagogischer Werkstattleiter:
Leitungsperson mit Verantwortung für pädagogische und organisatorische Abläufe in der Werkstatt.
Janina schwieg lange
Für Janina blieb das Geschehen über viele Jahre mit Angst verbunden.
Sie war innerlich stark belastet.
Dazu kam der Druck, nicht darüber zu sprechen.
Der spätere Werkstattleiter forderte Janina immer wieder auf, über die Vorfälle zu schweigen.
Janina sprach die Erfahrungen später in ihrer ambulanten Psychotherapie an.
Psychotherapie bedeutet:
Ein Mensch bekommt fachliche Hilfe bei seelischen Belastungen.
Dort konnte Janina die Erfahrungen über längere Zeit aufarbeiten.
Aufarbeiten bedeutet:
Ein belastendes Ereignis wird nicht verdrängt.
Es wird ernst genommen und Schritt für Schritt bearbeitet.
Erst Jahre später konnte Janina den Mut aufbringen, nicht länger zu schweigen.
Sie wandte sich an den Weißen Ring.
Der Weiße Ring ist eine Hilfsorganisation für Menschen, die Opfer von Straftaten geworden sind.
Folgen und Verantwortung
nach dem, was 2022 bekannt wurde
Mit diesem Schritt wurde die Einrichtung im Jahr 2022 mit den Vorwürfen konfrontiert.
Für Janina war das kein kleiner Schritt.
Bis dahin hatte sie vieles allein getragen.
Ab diesem Zeitpunkt stellte sich für uns eine wichtige Frage:
Was hätte in einer Reha-Einrichtung passieren müssen, nachdem die Vorfälle bekannt wurden?
Und was ist tatsächlich ausgeblieben?
Was eine Reha-Einrichtung hätte tun müssen
Wir meinen, die Vorwürfe betrafen keinen privaten Vorgang.
Sie standen im Zusammenhang mit einer Reha-Maßnahme.
Reha ist die kurze Form von Rehabilitation und bedeutet:
Ein Mensch bekommt Unterstützung.
Diese Unterstützung soll ihn stabilisieren.
Sie soll Entwicklung ermöglichen.
Und sie soll Teilhabe fördern.
Janina war damals Werkstattbeschäftigte.
Sie war psychisch erkrankt.
Sie befand sich in einer Einrichtung, die Schutz, Stabilisierung und Förderung bieten sollte.
Aus unserer Sicht hätte deshalb mehr passieren müssen als nur arbeitsrechtliche Schritte gegen den beschuldigten Mitarbeiter.
Arbeitsrechtliche Schritte betreffen das Arbeitsverhältnis einer beschäftigten Person.
Sie können zum Beispiel eine Abmahnung, Versetzung oder Kündigung sein.
Im unserem Fall war es die sofortige Kündigung des Pädagogischen Werkstattleiters.
Solche Schritte können wichtig sein.
Aber sie reichen aus unserer Sicht nicht aus, wenn eine betroffene Person Schutz und Unterstützung braucht.
Verantwortung für die betroffene Person
Eine Reha-Einrichtung trägt besondere Verantwortung.
Denn die Menschen dort sind ihr in besonderer Weise anvertraut.
Bei schweren Übergriffen müsste diese Verantwortung besonders ernst genommen werden.
Aus unserer Sicht hätte es eine klare und verlässliche Reaktion geben müssen.
Dazu hätten vor allem drei Dinge gehört:
- Eine tragfähige psychosoziale Begleitung.
- Eine transparente Aufarbeitung.
- Und eine Unterstützung, die Janina schützt und stabilisiert.
Psychosoziale Begleitung bedeutet:
Ein Mensch bekommt Unterstützung bei seelischen Belastungen.
Und er bekommt Hilfe im Umgang mit schwierigen sozialen Situationen.
Transparente Aufarbeitung bedeutet:
Ein Vorfall wird nicht nur intern behandelt.
Die betroffene Person kann nachvollziehen, was passiert.
Sie wird ernst genommen.
Und wichtige Fragen bleiben nicht einfach offen.
Janina hätte nicht allein bleiben dürfen
Gerade bei psychischen Belastungen wäre eines besonders wichtig gewesen:
Janina hätte mit der Situation nicht allein bleiben dürfen.
Eine Reha-Maßnahme muss mehr leisten als Verwaltung.
Sie darf sich in einem solchen Moment nicht darauf beschränken, im Hintergrund formale Schritte zu regeln.
Sie müsste alles dafür tun, dass sich die betroffene Person sicherer fühlt.
- Sie müsste zeigen:
- Wir nehmen dich ernst.
- Wir lassen dich nicht allein.
- Wir achten darauf, dass du nicht weiter belastet wirst.
Was nicht geschah
Aus unserer Perspektive blieb eine tragfähige Reaktion aus.
Janina bekam von der Einrichtung keine Begleitung, die ihr Halt gegeben hätte.
Für sie war keine Aufarbeitung spürbar.
Es gab keine verlässliche Unterstützung, nachdem die Einrichtung von den Vorfällen erfahren hatte.
Und es gab keine Begleitung, die erkennbar Schutz und Stabilisierung bot.
Im Rückblick entstand für uns ein bestimmter Eindruck:
Das Geschehen wurde organisatorisch zur Kenntnis genommen.
Aber die Bedeutung für Janina wurde nicht wirklich aufgefangen.
Bis heute ist für uns nicht erkennbar, dass die Einrichtung so gehandelt hat, wie es dem Anspruch einer Reha-Maßnahme entsprochen hätte.
Hat Janina Hilfe abgelehnt?
Später wurde wiederholt der Eindruck vermittelt:
Janina habe Aufarbeitung innerhalb der Einrichtung nicht gewollt.
Das sehen wir anders.
Nach unserem Verständnis gab es kein grundsätzliches Nein zu jeder Form von Unterstützung.
Es gab allenfalls in einer bestimmten Situation eine Ablehnung eines Gesprächsangebotes.
Diese Situation war plötzlich.
Sie war belastend.
Und sie war für Janina schwer auszuhalten.
Wir halten es für problematisch, daraus später eine allgemeine Gesprächsverweigerung abzuleiten.
Gesprächsverweigerung bedeutet:
Jemand lehnt Gespräche grundsätzlich ab.
Genau das war aus unserer Sicht nicht der Fall.
Verantwortung bleibt bestehen
Auch wenn eine betroffene Person nicht mit einer bestimmten Ansprechperson sprechen möchte, bleibt die Verantwortung der Einrichtung bestehen.
In Janinas Fall wurde diese Ansprechperson von der Geschäftsführung vorgeschlagen.
Janina konnte also nicht frei wählen, wem sie sich anvertrauen möchte.
Zugleich arbeitete diese Person in derselben Einrichtung wie der beschuldigte Mitarbeiter.
Aus unserer Sicht war das problematisch.
Denn in einer solchen Situation geht es nicht nur um irgendein Gespräch.
Es geht um Vertrauen, Schutz und das Gefühl von Sicherheit.
Eine solche Ablehnung bedeutet nicht:
- Der Schutz ist nicht mehr nötig.
- Die Aufarbeitung kann beendet werden.
- Die betroffene Person darf mit den Folgen allein bleiben.
Gerade dann hätte die Einrichtung andere Wege suchen müssen.
Zum Beispiel eine externe Ansprechperson.
Oder eine unabhängige Unterstützung.
Oder eine Form der Begleitung, die Janina nicht zusätzlich belastet.
Hinweis für Betroffene
Bei sexualisierter Gewalt oder Grenzverletzungen in diakonischen Einrichtungen kann die FUVSS eine wichtige Anlaufstelle sein.
Dort können Betroffene Unterstützung bekommen.
Dort kann man sich auch über mögliche Anerkennungsleistungen informieren.
Viele Betroffene erfahren davon sehr spät.
Oder gar nicht.
Auch Janina wurde nicht von der Einrichtung selbst darauf hingewiesen.
Wir haben erst durch einen Hinweis von außen davon erfahren.
Niemand muss so einen Weg allein gehen.
Eine vertraute Begleitperson kann wichtig sein.
Ein Versagen
Warum wir darin ein Scheitern der Rehabilitation sehen
Für uns stellt sich eine grundsätzliche Frage:
Woran misst man eine Reha-Einrichtung?
An dem, was sie über sich selbst sagt?
Oder an dem, wie sie in einer schweren Situation handelt?
Gerade bei einem schwerwiegenden Ereignis müsste sichtbar werden, ob Schutz, Stabilisierung und individuelle Unterstützung wirklich gelebt werden.
Individuelle Unterstützung bedeutet:
Die Hilfe passt zur betroffenen Person.
Sie richtet sich nach ihrer Situation.
Und sie nimmt ihre Belastung ernst.
Im Fall von Janina sehen wir genau daran einen deutlichen Mangel.
Nach dem Bekanntwerden der Übergriffe waren für uns keine Maßnahmen erkennbar, die Janina spürbar gestärkt hätten.
Es waren keine Maßnahmen erkennbar, die sie aufgefangen hätten.
Und es waren keine Maßnahmen erkennbar, die ihre weitere Entwicklung stabilisiert hätten.
Darum sehen wir darin nicht nur ein persönliches Versagen einzelner Beteiligter.
Für uns geht es um mehr:
Es geht um ein Versagen des Reha-Anspruchs selbst.
Eine Einrichtung, die Rehabilitation verspricht, müsste gerade in einer solchen Lage zeigen:
- Wir schützen verletzliche Menschen.
- Wir begleiten sie.
- Wir nehmen sie ernst.
Wenn das ausbleibt, bleibt nicht nur ein belastendes Ereignis unbearbeitet.
Dann entsteht auch der Eindruck:
Der Reha-Anspruch versagt genau dort, wo er besonders wichtig gewesen wäre.
Was bis heute offen ist
Für uns blieb am Ende nicht nur das belastende Ereignis selbst.
Es blieb auch die Erfahrung:
Eine Einrichtung schreibt sich Rehabilitation und Schutz auf die Fahnen.
Aber aus unserer Sicht hat sie gerade dann nicht erkennbar eingegriffen, als es darauf angekommen wäre.
Das eigentliche Problem liegt deshalb nicht nur in dem, was geschehen ist.
Es liegt auch in dem, was danach ausblieb.
Im nächsten Beitrag gehen wir einen Schritt weiter.
Dann schauen wir auf den dokumentarischen Umgang mit diesem Ereignis.
Es geht um Fragen wie:
Was fehlt in den Akten?
Was zeigen Schriftstücke trotzdem?
Und warum bleiben auch die Fragen nach Meldepflicht und institutioneller Verantwortung bis heute offen?