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Viele unbeantwortete Briefe

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Mann in einem Büro mit Kreuz an der Wand liest erschöpft einen Brief zwischen Akten und Dokumenten als Symbolbild für ausbleibende Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in WfbM.

Nach den Übergriffen

Im vorherigen Beitrag haben wir beschrieben:

Nach den sexuellen Übergriffen durch den Mitarbeiter der Rheinwerkstatt fehlten aus unserer Sicht wichtige Dinge.

Zum Beispiel:

  • Unterstützung.
  • Schutz.
  • Aufarbeitung.

Und eine klare Reaktion der Einrichtung.

Rheinwerkstatt heißt die WfbM, in der wir waren.
WfbM steht für Werkstatt für behinderte Menschen.

Auch später blieb dieser Eindruck für uns bestehen.

Wir wollten wichtige Fragen schriftlich klären.

Aber auch dadurch wurde vieles nicht klarer.

Warum Briefe?

Wir wollten uns nicht wieder nur auf Gespräche verlassen.

Denn Gespräche kann man später unterschiedlich erinnern.

Wir wollten klare Antworten.

Und wir wollten diese Antworten schriftlich haben.

Es ging für uns um wichtige Fragen.

Zum Beispiel:

  • Was wurde in der Einrichtung aufgeschrieben?
  • Wie ging die Einrichtung mit den Übergriffen um?
  • Wurde die gesetzliche Meldepflicht eingehalten?
  • Warum gab es auch Jahre später keine klaren Antworten?

Die Briefe und Antworten haben unsere Fragen aus unserer Sicht nicht geklärt.

Im Gegenteil:

Mit der Zeit wurde für uns immer deutlicher:

Wichtige Fragen blieben offen.

Und Aussagen verschiedener Stellen passten nicht gut zusammen.

Briefe an die Werkstatt

Im Juni 2025 schrieben wir an den Werkstattleiter.

In unserem Brief ging es um die fehlende Unterstützung nach den sexuellen Übergriffen.

Wir baten um eine schriftliche Stellungnahme.

Wir wollten wissen:

  • „Wie bewertet die Einrichtung ihr Verhalten heute?“
  • „Wie sieht die Einrichtung den Umgang mit den Übergriffen im Rückblick?“
  • „Und warum fehlte aus unserer Sicht wichtige Unterstützung?“

Keine klare Antwort

Wir bekamen eine Antwort.

Aber aus unserer Sicht wurden unsere wichtigen Fragen nicht beantwortet.

Stattdessen wurde wieder ein Gespräch angeboten.

Das wollten wir nicht.

Denn solche Gespräche brachten aus unserer Erfahrung keine verbindliche Klärung.

Darum baten wir noch einmal um vollständige schriftliche Auskunft.

Dabei fragten wir auch:

„Wurde die gesetzliche Meldepflicht eingehalten?“

Was ist die Meldepflicht?

Manche Vorfälle müssen gemeldet werden.

Das gilt besonders bei sexueller Gewalt oder anderen schweren Übergriffen.

Die Meldung soll helfen:

  • Betroffene zu schützen
  • Vorfälle aufzuklären
  • weitere Übergriffe zu verhindern

In kirchlichen Einrichtungen gibt es dafür feste Regeln.

Beschäftigte und Verantwortliche müssen bestimmte Vorfälle an zuständige Stellen melden.

So soll sichergestellt werden, dass die Vorfälle bekannt werden und bearbeitet werden können.

Diese Frage war für uns besonders wichtig.

Denn später wurde gesagt:

Die Einrichtung habe das Geschehen sehr ernst genommen.

Janina war betroffen.

Und Janina war der Einrichtung anvertraut.

Trotzdem erlebte Janina keine Schutzmaßnahmen.

Und Janina erlebte keine klaren Interventionsmaßnahmen.

Interventionsmaßnahmen sind gezielte Handlungen, um Probleme zu lösen. Damit lassen sich schwierige Situationen verändern oder verbessern.
Sie helfen auch, schlimme Folgen zu verhindern.
Außerdem fördern sie positive Entwicklungen.

Solche Maßnahmen hätten aus unserer Sicht nach einer Meldung folgen müssen.

Auf unsere Nachfrage bekamen wir vom Werkstattleiter keine weitere Antwort mehr.

Ein bekanntes Muster

Auch in diesem Schriftwechsel sahen wir wieder ein bekanntes Muster.

Wir stellten konkrete Fragen.

Aber es folgte keine konkrete schriftliche Aufarbeitung.

Wichtige Punkte blieben offen.

Oder sie wurden nur kurz angesprochen.

Oder die Antwort führte zu neuen Unklarheiten.

Dieses Muster kannten wir schon aus anderen Zusammenhängen.

Das Schreiben des LSJV

Wir wandten uns auch an das LSJV.

LSJV bedeutet:
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung.

Vorher hatten wir dort einen Antrag gestellt.

Es war ein Antrag auf Prüfung nach § 128 SGB IX.

Wir wollten wissen:

„Hat die Rheinwerkstatt ihre Pflichten erfüllt?“

Dabei ging es um den Umgang mit den Übergriffen.

Und es ging um die Folgen für Janina.

Das Landesamt führte danach einen Vor-Ort-Termin in der Rheinwerkstatt durch.

Wenig Klärung

Das LSJV schrieb uns danach eine Antwort.

In dem Schreiben erklärte das LSJV zuerst die rechtlichen Grundlagen.

Außerdem wurden viele Dinge genannt, die uns schon bekannt waren.

Zum Beispiel:

  • unsere Schilderung der sexualisierten Gewalt.
  • das Ermittlungsverfahren nach Janinas Strafanzeige.
  • die Freistellung des ehemaligen pädagogischen Leiters.
  • und seine spätere Entlassung.

Für uns brachte dieser Teil wenig neue Informationen.

Eine wichtige Frage blieb weiter offen:

„Wurde die gesetzliche Meldepflicht eingehalten?“

Auf diese Frage wurde im Schreiben des LSJV gar nicht eingegangen.

Dabei war genau diese Frage für unseren Antrag sehr wichtig.

Die Reha-Akte

Ein anderer Punkt im Schreiben war für uns besonders wichtig.

Es ging um Janinas Rehabilitandinnenakte.

Eine Rehabilitandinnenakte ist eine Akte in der Einrichtung.
Darin werden wichtige Informationen über die Rehabilitation aufbewahrt.

Das LSJV teilte uns mit:

In Janinas Akte gebe es bewusst keine Informationen zu den Vorfällen.

Die Akte solle keine Rückschlüsse auf die Vorfälle zulassen.

Gleichzeitig schrieb das LSJV aber:

  • Bei dem Vor-Ort-Termin sei eine interne Dokumentation vorgelegt worden.
  • Diese Dokumentation habe der Geschäftsführer geführt.
  • Und nur der Geschäftsführer habe Zugang dazu gehabt.

Diese Aussage war für uns sehr wichtig.

Denn später mussten wir genau dazu weiter nachfragen.

Schwer nachvollziehbar

Es hieß:

Die Dokumentation sei so gemacht worden, weil Janina Diskretion gewünscht habe.

Das war für uns schwer nachvollziehbar.

Diskretion bedeutet:
Mit sensiblen Informationen muss vertraulich umgegangen werden.

Aber Diskretion bedeutet aus unserer Sicht nicht:

Wichtige Ereignisse werden gar nicht in einer geschützten Akte dokumentiert.

Gerade bei schweren Vorfällen ist Dokumentation wichtig.

Denn solche Ereignisse können Folgen für Gesundheit und Rehabilitation haben.

Eine Reha-Akte ist aus unserer Sicht nicht nur Verwaltung.

Sie kann wichtig sein für spätere Unterstützung.

Zum Beispiel:

  • für Therapie.
  • für medizinische Hilfe.
  • für berufliche Rehabilitation.

Darum ist es aus unserer Sicht problematisch:

In einer über acht Jahre geführten Rehabilitandinnenakte finden sich keine Hinweise auf diese schweren Ereignisse.

Und auch nicht auf den Umgang der Einrichtung damit.

Auskunft der Geschäftsführung

Im März 2026 schrieben wir direkt an die Geschäftsführung.

Wir stellten ein Auskunftsersuchen nach § 19 DSG-EKD.

Der Anlass war auch die Aussage des LSJV.

Denn das LSJV hatte geschrieben:

Es habe eine interne Dokumentation des Geschäftsführers gegeben.

Wir wollten wissen:

  • „Welche Dokumentation war damit gemeint?“
  • „Wo wurde diese Dokumentation geführt?“
  • „Und welche personenbezogenen Daten über Janina wurden dabei verarbeitet?“

Ein Widerspruch

Die Antwort des Geschäftsführers kam am 15. April 2026.

Diese Antwort klärte die Sache für uns nicht.

Im Gegenteil:

Für uns wurde der Widerspruch noch deutlicher.

Das LSJV hatte von einer internen Dokumentation gesprochen.

Diese Dokumentation sei nur dem Geschäftsführer zugänglich gewesen.

Der Geschäftsführer schrieb nun aber:

Eine gesonderte Dokumentation zu Janina gebe es nicht.

Gleichzeitig schickte er einen Vermerk mit.

In diesem Vermerk beschrieb er die Übergriffe gegen Janina.

Aus dem Vermerk wurde für uns deutlich:

Der Geschäftsführer hielt das Geschehen offenbar für sehr schwerwiegend.

Denn er schrieb:

  • Der beschuldigte leitende Mitarbeiter sei sofort freigestellt worden.
  • Ein Kündigungsverfahren sei eingeleitet worden.
  • Und es sei Strafanzeige gestellt worden.

Für uns wurde dadurch die Frage noch dringlicher:

„Wenn das Geschehen so schwerwiegend war,

warum wurde es dann nicht nachvollziehbar dokumentiert?

Warum findet es sich nicht in der Rehabilitandinnenakte?

Und warum gibt es offenbar auch sonst keine klare Dokumentation?“

Was sichtbar wurde

Unsere schriftlichen Nachfragen führten aus unserer Sicht nicht zu Aufklärung.

Sie zeigten vor allem:

  • Viele wichtige Fragen blieben offen.
  • Aussagen verschiedener Stellen passten nicht zusammen.

Und bis heute fehlt aus unserer Sicht eine klare schriftliche Aufarbeitung.

Dabei geht es nicht nur um Akten.

Und es geht nicht nur um Verwaltung.

Es geht auch um acht Jahre Lebenszeit.

Es geht um gesundheitliche Folgen.

Und es geht um die Frage:

„Was wurde aus Janinas Stärken?

Und was wurde aus den Entwicklungsmöglichkeiten,

die eigentlich hätten gefördert werden sollen?“

Warum daraus heute diese Website entstanden ist,

beschreiben wir im nächsten Beitrag.

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