Mindestlohn und WfbM
Viele Menschen achten heute darauf, woher Produkte kommen.
Ist die Lieferkette fair? Wurde nachhaltig produziert? Wurden Menschenrechte beachtet?
Vielleicht hast heute schon ein Produkt benutzt, gekauft oder gesehen, an dem Menschen aus einer Werkstatt für behinderte Menschen mitgearbeitet haben.
- Vielleicht ein Produkt aus dem Supermarkt.
- Vielleicht ein Teil aus der Industrie.
- Vielleicht eine Verpackung.
- Vielleicht ein Druckerzeugnis.
- Vielleicht etwas Regionales.
Faltblatt und Produktdesign der Öl- und Senfmühle der Rheinwerkstatt haben wir „arbeitnehmerähnlich“ in der WfbM gestaltet.
Werkstattarbeit ist oft Teil ganz normaler Lieferketten. Sie steckt in Dingen, die Menschen täglich kaufen, nutzen oder verschenken. Aber die Menschen, die diese Arbeit leisten, bleiben häufig unsichtbar.
Und noch unsichtbarer bleibt die Frage:
Wie kann Arbeit wirtschaftlich genutzt werden, wenn die Menschen dahinter rechtlich nicht als normale Arbeitnehmer*innen gelten?
Die wirtschaftlich verwertbare Arbeitet findet Absatz – beispielsweise im regionalen Einzelhandel
Auf dieser Seite geht es um genau diesen Widerspruch:
um Mindestlohn, Werkstattentgelt, das „arbeitnehmerähnliche“ Rechtsverhältnis – und um die Frage, wo der Reha-Charakter konkret erkennbar sein muss, wenn mit ihm der Ausschluss vom Mindestlohn begründet wird.
Und noch unsichtbarer bleibt die Frage:
Wie kann Arbeit wirtschaftlich genutzt werden, wenn die Menschen dahinter rechtlich nicht als normale Arbeitnehmer*innen gelten?
Auf dieser Seite geht es um genau diesen Widerspruch:
um Mindestlohn, Werkstattentgelt, das „arbeitnehmerähnliche“ Rechtsverhältnis – und um die Frage, wo der Reha-Charakter konkret erkennbar sein muss, wenn mit ihm der Ausschluss vom Mindestlohn begründet wird.
Die wirtschaftlich verwertbare Arbeitet findet Absatz – beispielsweise im regionalen Einzelhandel
Grundi-Gate:
Das ZDF Magazin Royale hat sich in der Sendung vom 08. Mai 2026 mit Arbeit und Bezahlung in Werkstätten beschäftigt.
Jürgen Linnemann arbeitet seit vielen Jahren in einer Werkstatt. Gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte und unterstützt von den Sozialheld*innen klagt er dafür, dass Werkstatt-Beschäftigte nicht pauschal vom Mindestlohn ausgeschlossen werden. Die GFF beschreibt, dass Werkstatt-Beschäftigte echte Arbeit leisten und im Schnitt nur etwa 233 Euro im Monat erhalten.
Der Berufsalltag ist "arbeitnehmerähnlich" –
und die Bezahlung?
Das Mindestlohngesetz (MiLoG)
Das Mindestlohngesetz (MiLoG) legt fest, dass in Deutschland jede*r Arbeitnehmer*in Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts mindestens in Höhe des Mindestlohns durch den Arbeitgeber hat.
Das Sozialgesetzbuch
Neuntes Buch (SGB IX)
Das Neunte Sozialgesetzbuch (SGB IX) ermöglicht Werkstätten, Mitarbeiter*innen im Arbeitsbereich in einem „arbeitnehmerähnlichen“ Rechtsverhältnis zu beschäftigen.
Hierzu setzt es jedoch auch „die Förderung des Übergangs geeigneter Menschen mit Behinderungen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch geeignete Maßnahmen“ voraus.
Die Werkstättenverordnung (WVO)
Übergänge dürfen nicht nur behauptet werden – sie müssen konkret gefördert werden. Beispielsweise durch die Einrichtung einer Übergangsgruppe mit besonderen Förderangeboten.